Gesundheitsreform: Was ist das?
WAS KOMMT AUF GESETZLICH VERSICHERTE ZU?

Weil die gesetzlichen Kassen unter ständiger Finanznot leiden, aber bis zum Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 schuldenfrei sein müssen, drohen den Versicherten zu Beginn des kommenden Jahres Beitragserhöhungen. Sie werden bei durchschnittlich 0,5 Prozentpunkten liegen. Die Steigerungen werden unterschiedlich ausfallen, je nachdem wie gut die einzelnen Kassen gewirtschaftet haben und wie hoch ihre Schulden noch sind.

Mit dem Gesundheitsfonds kommen dann ab 2009 neue Belastungen auf die Versicherten zu: Reicht den Kassen der einheitliche Beitrag, den sie für jeden Versicherten aus dem Fonds erhalten, nicht aus, können sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser soll zwar auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt sein. Wer aber ein sehr geringen Einkommen hat - etwa als ALG-II-Empfänger - wird hier das Nachsehen haben: Denn acht Euro Zusatzbeitrag können die Kassen auf jeden Fall erheben, unabhängig vom Einkommen.


Liegt dieses unter 800 Euro, machen die acht Euro einen höheren Anteil aus als ein Prozent. Den Betroffenen bleibt dann allenfalls der Wechsel zu einer Kasse, die einen geringeren oder gar keinen Zusatzbeitrag erhebt.

WAS ÄNDERT SICH FÜR PRIVAT VERSICHERTE?

Für Privatversicherte wird der Kassenwechsel leichter. Künftig können sie ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen, wenn sie zu einer anderen privaten Kasse gehen. Bisher war dies nicht möglich, weshalb ein Privatpatient bereits nach wenigen Jahren nicht mehr unter zumutbaren Bedingungen in eine andere private Kasse wechseln konnte. Die Verluste wären für den Versicherten zu groß. Weil die Alterungsrücklagen bei einem Wechsel künftig nicht mehr in der ursprünglichen Kasse bleiben, rechnet der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) jedoch mit steigenden Beiträgen.

Auf der anderen Seite sollen sich die privaten Kassen mehr öffnen und für Nicht-Versicherte und freiwillig Versicherte einen Basistarif anbieten. Die Beiträge dafür werden je nach Eintrittsalter und Geschlecht differenziert. Die sonst obligatorische Gesundheitsprüfung bei den Privaten entfällt. Ob der Basistarif, dessen Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht, lohnender ist als der GKV-Tarif plus Zusatzbeitrag, ist fraglich. Für zusätzliche Leistungen müssten sich die potenziellen Privatpatienten auch zusätzlich absichern.

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