Montag, 9. Oktober 2006
Dein Auto MÜFFELT!
Kein Problem: Ein bisschen Kaffee im Auto über Nacht drin lassen und der Wagen riecht wieder wie neu. Ehrlich! Natürlich keinen KAFFEE hinschütten sondern KAFFEE P U L V E R ! (Auf Tellerchen o.ä.) Du NUSS! :-)

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SENSEO KAFFEE PADS!
Ich persönliche kaufe am liebsten die "echten" Kaffeepads von Senseo für meine Senseo-Kaffee-Maschine. Die sind aber schon ein Stück teurer als die von ALDI o.ä.
Wenn man nun aber die "Dunkle Röstung" nimmt, dann kann man mit einem Pad locker eine doppelte Tasse brühen und es schmeckt trotzdem klasse.

vom 07.10.06, 08:51 Ja, das stimmt !
Ich mache das schon lange so. Aus einem Pad bekomme ich 2 kleine oder 1 große Tasse.

- pettyb
vom 07.10.06, 13:21 Ich kaufe nur die billigen Produkte, aber dann auch die kräftigen Röstungen. Und ich koche nur große Tassen damit. Noch besser ist es, wenn man die Möglichkeit hat, in den Niederlanden einkaufen zu können. Dort kostet ein 36’er Pack grad mal ein paar Cent mehr und man hat eine riesige Auswahl.

- Der Dirk
vom 07.10.06, 14:02 Stimmt, mache ich auch schon lange so!

- isegrim
vom 09.10.06, 11:10 Noch billiger geht`s, wenn du widerbefüllbare Plastikeinsätze für die Senseo oder Petra-Kaffeepadsmaschine nimmst. Die kannst du dann mit normalem Kaffeemehl füllen.
Gibt es in jedem Geschäft, wo es Padmaschinen gibt. Z.B. Saturn


- Sylvia
vom 09.10.06, 12:58 Habt ihr schon mal die Cappuccino-Pads von Senseo probiert?
Wie entsorgt ihr die gebrauchten Pads?
Kann man die auch kompostieren?

- Traudel

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Samstag, 7. Oktober 2006
Nich machen: Blitzer killen! Ist BÖSE und mussu inne Knast!
Blitzanlage geblendet: Sachbeschädigung möglich
München (dpa/gms) - Das Blenden einer Verkehrsüberwachungs-Blitzanlage mit Hilfe von Reflektoren kann eine Sachbeschädigung und damit strafbar sein. Das berichtet das Fachmagazin "Neue Juristische Wochenschrift".

Eine Verkehrsüberwachungs-Blitzanlage zu blenden, kann Sachbeschädigung sein.

© dpa
Das Blatt beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München. Nach Ansicht der Richter ist dieser Straftatbestand auch dann erfüllt, wenn eine Sache wegen bewusster Manipulationen nicht mehr funktionsgerecht eingesetzt werden kann (Az.: 4 St RR 53/06).

Das Gericht hob mit seinem Urteil den Freispruch für einen Autofahrer auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Der Autofahrer hatte im Fahrzeuginneren mehrere Reflektoren angebracht. Mit deren Hilfe wurden die Bilder einer Blitzanlage bei der Abstandsmessung überbelichtet und waren damit unbrauchbar. Während das Landgericht keine Strafbarkeit sah, hielt das OLG den Freispruch für voreilig.

Zwar werde eine Sachbeschädigung in der Regel nur angenommen, wenn eine Sache tatsächlich beschädigt wurde. Das sei hier nicht der Fall gewesen. Doch wurde die Funktionsfähigkeit der Blitzanlage "erheblich und nachhaltig" gestört. Auch dies könne eine Sachbeschädigung darstellen, erklärten die OLG-Richter. Das Landgericht muss den Vorfall nun in einem neuen Verfahren prüfen.

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Donnerstag, 5. Oktober 2006
Gesundheitsreform: Was ist das?
WAS KOMMT AUF GESETZLICH VERSICHERTE ZU?

Weil die gesetzlichen Kassen unter ständiger Finanznot leiden, aber bis zum Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 schuldenfrei sein müssen, drohen den Versicherten zu Beginn des kommenden Jahres Beitragserhöhungen. Sie werden bei durchschnittlich 0,5 Prozentpunkten liegen. Die Steigerungen werden unterschiedlich ausfallen, je nachdem wie gut die einzelnen Kassen gewirtschaftet haben und wie hoch ihre Schulden noch sind.

Mit dem Gesundheitsfonds kommen dann ab 2009 neue Belastungen auf die Versicherten zu: Reicht den Kassen der einheitliche Beitrag, den sie für jeden Versicherten aus dem Fonds erhalten, nicht aus, können sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser soll zwar auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt sein. Wer aber ein sehr geringen Einkommen hat - etwa als ALG-II-Empfänger - wird hier das Nachsehen haben: Denn acht Euro Zusatzbeitrag können die Kassen auf jeden Fall erheben, unabhängig vom Einkommen.


Liegt dieses unter 800 Euro, machen die acht Euro einen höheren Anteil aus als ein Prozent. Den Betroffenen bleibt dann allenfalls der Wechsel zu einer Kasse, die einen geringeren oder gar keinen Zusatzbeitrag erhebt.

WAS ÄNDERT SICH FÜR PRIVAT VERSICHERTE?

Für Privatversicherte wird der Kassenwechsel leichter. Künftig können sie ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen, wenn sie zu einer anderen privaten Kasse gehen. Bisher war dies nicht möglich, weshalb ein Privatpatient bereits nach wenigen Jahren nicht mehr unter zumutbaren Bedingungen in eine andere private Kasse wechseln konnte. Die Verluste wären für den Versicherten zu groß. Weil die Alterungsrücklagen bei einem Wechsel künftig nicht mehr in der ursprünglichen Kasse bleiben, rechnet der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) jedoch mit steigenden Beiträgen.

Auf der anderen Seite sollen sich die privaten Kassen mehr öffnen und für Nicht-Versicherte und freiwillig Versicherte einen Basistarif anbieten. Die Beiträge dafür werden je nach Eintrittsalter und Geschlecht differenziert. Die sonst obligatorische Gesundheitsprüfung bei den Privaten entfällt. Ob der Basistarif, dessen Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht, lohnender ist als der GKV-Tarif plus Zusatzbeitrag, ist fraglich. Für zusätzliche Leistungen müssten sich die potenziellen Privatpatienten auch zusätzlich absichern.

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Sonntag, 1. Oktober 2006
Gedanken zum Nachdenken:

Leicht finden wir Freunde, die uns helfen;
schwer verdienen wir uns jene, die unsere Hilfe
brauchen.

Antoine de Saint-Exupéry

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Freitag, 29. September 2006
Der Winter kommt bestimmt: Sind Ganzjahresreifen eine Alternative?
Antwort: Ja. Sie sollten das ganze Jahr über Reifen am Auto haben.

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