Nich machen: Blitzer killen! Ist BÖSE und mussu inne Knast!
Blitzanlage geblendet: Sachbeschädigung möglich
München (dpa/gms) - Das Blenden einer Verkehrsüberwachungs-Blitzanlage mit Hilfe von Reflektoren kann eine Sachbeschädigung und damit strafbar sein. Das berichtet das Fachmagazin "Neue Juristische Wochenschrift".

Eine Verkehrsüberwachungs-Blitzanlage zu blenden, kann Sachbeschädigung sein.

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Das Blatt beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München. Nach Ansicht der Richter ist dieser Straftatbestand auch dann erfüllt, wenn eine Sache wegen bewusster Manipulationen nicht mehr funktionsgerecht eingesetzt werden kann (Az.: 4 St RR 53/06).

Das Gericht hob mit seinem Urteil den Freispruch für einen Autofahrer auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Der Autofahrer hatte im Fahrzeuginneren mehrere Reflektoren angebracht. Mit deren Hilfe wurden die Bilder einer Blitzanlage bei der Abstandsmessung überbelichtet und waren damit unbrauchbar. Während das Landgericht keine Strafbarkeit sah, hielt das OLG den Freispruch für voreilig.

Zwar werde eine Sachbeschädigung in der Regel nur angenommen, wenn eine Sache tatsächlich beschädigt wurde. Das sei hier nicht der Fall gewesen. Doch wurde die Funktionsfähigkeit der Blitzanlage "erheblich und nachhaltig" gestört. Auch dies könne eine Sachbeschädigung darstellen, erklärten die OLG-Richter. Das Landgericht muss den Vorfall nun in einem neuen Verfahren prüfen.

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